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19.04.2024
Berufsausbildung in den Bäderbetrieben
 
Berufsausbildung in den Bäderbetrieben


Rückblick

An der Zwischenprüfung vom 29. bis 31.01.2024 haben 74 Auszubildende teilgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse erzielt:


Ausbildungsnachweise

Auch im Rahmen dieser Zwischenprüfung wurden die Ausbildungsnachweise überprüft. Wie bereits im vergangenen Jahr wurden bei vielen Azubis gehäufte Nennungen zu Aufsicht, Reinigung, Saunaaufguss festgestellt. Doch heuer trat dies verstärkt in Kombination mit Wochenendeinsatz auf. Mit einer geordneten Ausbildung hat das nichts mehr zu tun.

Im Zuge der Berichtsheftkontrolle wurden auch die Fehltage ausgewertet. Bei einzelnen Auszubildenden häuften sich die Fehltage auf 20 % und mehr. Wir weisen darauf hin, dass das Zurücklegen der Ausbildung eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist. Azubis mit solch hohen Fehlzeiten werden nächstes Jahr nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.

Nachteilsausgleich bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Für Einschränkungen auf Grund einer Behinderung oder anderer, nicht nur vorübergehender Beeinträchtigungen kann im Rahmen des § 20 PO-FAB/UT Nachteilsausgleich gewährt werden z.B. in Form einer Zeitverlängerung bis zu 30 %. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung mit der Angabe des Grundes für den Nachteilsausgleich und einer Empfehlung über Art und Umfang der Maßnahme.

Der Antrag ist bei der BVS zu stellen. Auch wenn bereits in der Berufsschule Nachteilsausgleich gewährt wurde. Und wir benötigen etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden. Also bitte bereits mit der Anmeldung zur Prüfung den Nachteilsausgleich beantragen. Später eingehende oder gar erst am ersten Tag der Prüfung vorgelegte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Herzliche Grüße 

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Geschäftsbereich Umwelt und Technik

holaschke@bvs.de
www.bvs.de